

Richtigstellung Kassensturz Bericht über schnelle e-Bikes und Helmpflicht
14. April 2016
Am Dienstag gab es in der Fernsehsendung "Kassensturz" einen Bericht über schnelle e-Bikes und das Töffhelm-Obligatorium. Ausschlaggebend für diesen Bericht war ein Ehepaar, dem die schnellen e-Bikes in Italien konfisziert wurden, weil sie anstatt eines Töffhelmes nur einen Velohelm trugen. Fazit des Beitrags war, dass Fahrer von schnellen e-Bikes sich ausführlich über die rechtlichen Gegebenheiten des jeweiligen Landes informieren sollten, bevor sie ihr S-Pedelec im Urlaub nutzen. Soweit so gut, allerdings waren auch einige Falschinformationen im Beitrag enthalten, die wir gerne richtigstellen möchten.

e-Bikes: Rechtliche Bedingungen im Vergleich
Im übrigen sind auch die Vorschriften zu anderen Elektro-Fahrzeugen interessant:
Stehroller (Segways und ähnliches) gelten als Motorfahrrad wegen der Leistung von 2 kW, von denen der grösste Teil in Balancierung geht, bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit ist 20 km/h: keine Helmpflicht!
Elektrorollstühle dürfen bis 1 kW Leistung haben, gelten ebenfalls als Motorfahrräder, dürfen 30 km/h schnell fahren ohne Tretunterstützung: keine Helmpflicht
Einen Download der genauen Bestimmungen finden Sie hier:
Merkblatt e-Bikes und Elektro-MofasMerkblatt-Elektro-Mofa_2012_Version-2014Adobe Acrobat Dokument 67.5 KBDownload
Zusammenstellung der wichtigsten Vorschriften für gewisse ElektrofahrzeugeMerkblatt+Zusammenstellung+der+wichtigstAdobe Acrobat Dokument 141.3 KBDownload
Sollten Sie noch weitere Fragen zum Thema e-Bike und Rechtliches haben, können Sie sich gerne an uns wenden. In unseren e-motion e-Bike Shops beraten wir Sie gerne!
